„Die Liebe Gottes ist ausgegossen in unsere Herzen durch den Heiligen Geist, der uns gegeben ist.“

(Römer 5,5)

1831Die Firmung ist nach der Taufe und der Eucharistie das dritte Initiationssakrament, also der Aufnahme in die Gemeinschaft der Kirche. Firmung heißt, vollwertiges Mitglied der Kirche zu werden.

„Sei besiegelt durch die Gabe Gottes, den Heiligen Geist!“, sagt der Firmspender und salbt die Stirn mit Chrisamöl.

Was zu Pfingsten geschehen ist (Apg 2, 1-11), bringt die Firmung zum Ausdruck: Gott handelt, er schenkt seinen Heiligen Geist und spendet die Kraft, seine Liebe und seine Macht in Wort und Tat zu bezeugen und in der Welt weiterzugeben.

Voraussetzungen und Vorbereitung

Wer gefirmt werden will, muss im Jahr der Firmung mindestens das 14. Lebensjahr vollenden, am Religionsunterricht in der Schule teilnehmen und offen für die Frohbotschaft Christi sein.

Der Info-Abend (für Eltern und Firmlinge) für die Firmung 2027 findet am 28. September 2026 um 19.00 Uhr im Pfarrsaal statt und die Teilnahme ist verpflichtend für die spätere Anmeldung zur Firmvorbereitung. Bei nicht volljährigen Firmkandidat/innen muss mindestens ein/e Erziehungsberechtigte/r anwesend sein.

Traditionell spendet in unserer Pfarre der Abt des Stiftes Melk zu Christi Himmelfahrt das Sakrament der Firmung. Im Jahr 2027 feiern wir dieses Fest am Donnerstag, dem 6. Mai mit unserem Altabt Georg Wilfinger OSB.

Firmpate

Um Firmpate/Firmpatin zu werden, muss man das 16. Lebensjahr vollendet haben, katholisch, getauft und gefirmt sein und darf nicht aus der Kirche ausgetreten sein. Sollte eine dieser Voraussetzungen nicht erfüllt sein, so kann man dennoch als Begleitung des Firmlings agieren, wird aber nicht im Firmbuch eingetragen.